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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SBM Schul- und Büromöbel

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit „Kunden“ (Verbrauchern und Unternehmern), im folgenden Käufer bezeichnet, ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden, oder Änderung des Vertrages, oder der Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Firma SBM-Schul und Büromöbel schriftlich bestätigt werden. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Käufers wird widersprochen; sie werden der Firma SBM Schul- und Büromöbel gegenüber nur wirksam, wenn diesen Änderungen schriftlich zugestimmt wird.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote der Firma SBM Schul-und Büromöbel sind stets frei bleibend. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Waren und Leistungen auch tatsächlich zu den genannten Preisen lieferbar sein werden, es sei denn dies wurde ausdrücklich schriftlich bestätigt. Abweichungen von Abbildungen, Beschreibungen, Gewichtsangaben u.ä. in Form von Farbe und/oder Gewicht sowie Irrtum des Zumutbaren vorbehalten. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen der Firma SBM Schul- und Büromöbel dürfen berichtigt werden, ohne dass die Firma SBM Schul- und Büromöbel für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf. Die Firma SBM Schul und Büromöbel ist stets bemüht, ihr Angebot auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Daher sind Detail- und Konstruktionsabänderungen vorbehalten.

Ein Vertrag mit der Firma SBM Schul-und Büromöbel gilt erst dann als geschlossen, wenn der Käufer das Angebot vorbehaltlos annimmt, ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder mit der Ausführung der Leistung begonnen wird. Erteilt die Firma SBM Schul- und Büromöbel eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Alle Vereinbarungen von Handelsvertretern oder Reisenden erhalten nur nach schriftlicher Bestätigung von der Firma SBM Schul- und Büromöbel Wirksamkeit.

§ 3 Liefertermine, Lieferhindernisse, Lieferumfang, Aufbau/Montage

Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von der Firma SBM Schul- und Büromöbel angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen geklärt sind. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Käufers verlängern die Leistungszeit angemessen. Die von der Firma SBM Schul- und Büromöbel angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird. Die Vereinbarung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer, sofern die Nichtlieferung nicht von der Firma SBM Schul- und Büromöbel zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit einer Ware/Leistung unverzüglich informiert. Etwaige Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund Fällen höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung wesentlich Erschweren oder unmöglich machen (z.B. Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb des Vorlieferanten/ Hersteller, Streik, Aussperrung, Transportschwierigkeiten, kriegerische Handlungen usw.) hat die Firma SBM Schul- und Büromöbel nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen. Der Käufer kann bei Überschreitung des Liefertermins zurücktreten, wenn er eine Nachfrist gesetzt hat. Weitere Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder Nicht-Lieferung sind ausgeschlossen. Der Käufer hat den Lieferschein zu prüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind der Firma SBM Schul- und Büromöbel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt. Eine Annahme unter Vorbehalt ist nicht zulässig. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Firma SBM Schul- und Büromöbel berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Die Firma SBM- Schul und Büromöbel ist in diesem Fall berechtigt, den ihr entstandenen Schaden einschließlich entstandener Mehraufwendungen zu verlangen.

Die Preise der Firma SBM Schul- und Büromöbel sind für die Selbstmontage kalkuliert. Die Auslieferung erfolgt teilmontiert bzw. zerlegt. Der Aufbau bzw. die Montage des Mobiliars ist nicht im Lieferumfang enthalten, kann allerdings auf Wunsch und zu Lasten des Käufers vereinbart werden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Mit Erscheinen der neuen Preisliste verlieren frühere Angebote ihre Gültigkeit. Die Preise der Firma SBM Schul- und Büromöbel sind Nettopreise zuzüglich der zurzeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise schließen Zoll, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Diese werden, falls nötig, gesondert in Rechnung gestellt, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Alle Preise verstehen sich ab Werk, unfrei und ohne Verpackung. Aufträge ab 5000 EUR Brutto-Warenwert liefert die Firma SBM Schul- und Büromöbel die Ware für eine Versandpauschale in Höhe von 200 € innerhalb Deutschlands, sofern es sich um eine Lieferadresse handelt, nach Bedingungen des § 5. Für Auftragswerte unter 5000 EUR berechnet die Firma SBM Schul- und Büromöbel für Fracht und Verpackung 6 % des Auftragswertes, mindestens aber 10 EUR, außer es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen sofort und ohne Abzüge fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma SBM Schul- und Büromöbel über den Betrag verfügen kann. Die Zahlungsmittel Scheck, Letter of Credit oder Wechsel bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung, deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesteinhebung voll zu Lasten des Käufers gehen. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Geltendmachung eines konkreten darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma SBM Schul- und Büromöbel anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Falle von Gewährleistungszurückbehalten kann der Käufer höchstens den dreifachen Mangelbeseitigungsaufwand zurückhalten. Der Käufer ist für die Höhe des Mangelbeseitigungsaufwands beweispflichtig.

§ 5 Gefahrübergang – Versand / Verpackung

Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Für Lieferungen (bis zur ersten schließbaren Tür) wählt die Firma SBM Schul- und Büromöbel nach Bestem Wissen und nach ihrem Ermessen und ihren Erfahrungen (ohne Gewähr), den für den Käufer günstigsten Versandweg aus. Wünsche und Interessen des Käufers können berücksichtigt werden; hierdurch bedingt entstehende Mehrkosten - auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung - gehen zu Lasten des Käufers. Die Firma SBM Schul- und Büromöbel nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers (Umstände, die der Käufer zu vertreten hat) verzögert, so lagert die Firma SBM Schul- und Büromöbel die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Bleibt der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, so ist die Firma SBM Schul- und Büromöbel nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

§ 6 Annullierungskosten

Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Firma SBM Schul- und Büromöbel, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern.

§ 7 Gewährleistung, Mängelrüge, Haftungsausschluss und Schadenersatz

Für Mängel der Lieferung haftet die Firma SBM Schul- und Büromöbel unter Ausschuss weiterer Ansprüche wie folgt: die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware. Die Beweislast für die Mängelhaftigkeit trägt der Käufer.

Regelungen aus §7 Satz 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Käufers sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden gemäß den hier weiter unten aufgeführten Regelungen im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistungspflicht nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.

Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn Sie als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet sind. Mündliche Angaben sowie Angaben in den Unterlagen von der Firma SBM Schul- und Büromöbel enthalten keine Zusicherungen, insbesondere Proben, Muster, Maße, DIN Angaben, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften.

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel der Firma SBM Schul- und Büromöbel unverzüglich, längstens bis zum übernächsten, auf die Ablieferung folgenden Werktag, schriftlich mitzuteilen (gem. § 377 HGB Untersuchungs- und Rügepflicht). Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht gerügt wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, außer der Käufer kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände, für ihn unzumutbar ist. Mängelrügen werden als solche nur dann anerkannt, wenn sie schriftlich der Firma SBM Schul- und Büromöbel mitgeteilt wurden. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an die Firma SBM Schul- und Büromöbel kann nur mit deren vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis der Firma SBM Schul- und Büromöbel erfolgen, brauchen von ihr nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Produktes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso Mängel, die durch äußeren Einfluss, aufgrund fehlerhafter Installation und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Nichtbeachtung der Gebrauchs-, Montage-, und/oder Pflegeanleitung, Korrosion, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder gewöhnliche Abnutzung entstanden sind oder bei der der Kaufpreis nicht zum Fälligkeitstag bezahlt wurde, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Firma SBM Schul-und Büromöbel haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache entstanden sind, wie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Eine weitergehende Haftung für Schadenersatz ist ausgeschlossen. Beruht der Schadenersatz jedoch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, steht dem Käufer unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht zu.

Das Vorliegen eines festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:

  • •Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von der Firma SBM Schul- und Büromöbel Nacherfüllung zu verlangen.
  • •Darüber hinaus hat die Firma SBM Schul- und Büromöbel das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches zwei neuerliche Nacherfüllungen, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen.
  • •Erst wenn auch die dritte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß selbst nach, erlöschen dadurch sämtliche Gewährleistungsansprüche. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung begründet keine neuen Gewährleistungsrechte, insbesondere Fristen.

Transportschäden sind dem Verkäufer sofort nach Entgegennahme der Ware mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund oder ähnliches in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.

§ 8 Abnahme

Soweit die Leistung der Firma SBM Schul- und Büromöbel der Abnahme bedarf, ist der Käufer hierzu verpflichtet. Kleinere Mängel, welche die Tauglichkeit des Produktes zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht beeinträchtigen, berechtigen den Käufer nicht, die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines Rechts, die Beseitigung dieser Mängel innerhalb der angemessenen Frist zu verlangen. Verweigert der Käufer die Abnahme wegen solcher Mängel, so gilt die Abnahme gleichwohl als erfolgt.

§ 9 Haftung für Pflichtverletzung im Übrigen

Die Firma SBM Schul- und Büromöbel haftet nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Leistungen resultieren, die gemäß der vom Käufer geprüften Zeichnungen oder anderer Vorgaben erbracht wurden. Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie andere in diesen Bestimmungen getroffene speziellen Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung der Firma SBM Schul- und Büromöbel folgendes:

  • Der Käufer hat der Firma SBM Schul- und Büromöbel zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessen Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche mindestens 14 Tage nicht unterschreiten darf.
  • •Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist (und 3 Nacherfüllungsversuchen) kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.
  • •Schadenersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Firma SBM Schul- und Büromöbel geltend machen. Der Schadenersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 Abs. 3 i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadenersatz wegen nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigte Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen, soll das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergehen, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist. Die Firma SBM Schul- und Büromöbel hat in diesem Fall das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, muss der Käufer die Ware treuhänderisch für die Firma SBM Schul- und Büromöbel halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren, das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern, sowie das Eigentum der Firma SBM Schul- und Büromöbel kennzeichnen; all dies soweit die Beschaffenheit der Ware dies zulässt. Hat der Käufer die Versicherung nicht abgeschlossen oder erbringt trotz Aufforderung durch die Firma SBM Schul- und Büromöbel keinen entsprechenden Nachweis, so ist die Firma SBM Schul- und Büromöbel dazu berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers selbst zu versichern. Alle Ansprüche der Versicherer hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten hierdurch an die Firma SBM Schul- und Büromöbel abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet der Firma SBM Schul- und Büromöbel Zugriffe Dritter durch eingeschriebenen Brief unverzüglich mitzuteilen.

Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehende Forderung an die Firma SBM Schul- und Büromöbel ab. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Die Firma SBM Schul- und Büromöbel ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den die Firma SBM Schul- und Büromöbel dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte. Im Fall einer Pfändung der Ware beim Käufer ist die Firma SBM Schul- und Büromöbel sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die der Firma SBM Schul- und Büromöbel gelieferten und unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware handelt. Die Geltendmachung der Rechte der Firma SBM Schul- und Büromöbel aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung der Firma SBM Schul- und Büromöbel gegenüber dem Käufer angerechnet.

§ 11 Sonderanfertigungen

Alle nicht im Katalog der Firma SBM Schul- und Büromöbel aufgeführten Erzeugnisse sind Sonderanfertigungen. Der zusätzliche Aufwand ist zu vergüten. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Firma SBM Schul- und Büromöbel und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Auf Wunsch des Käufers vorgenommene Veränderungen des Produktes nach erfolgter bestätigter Auftragsbestätigung werden dem Käufer berechnet. Sofern die Firma SBM Schul- und Büromöbel eine Ware nach Mustern, Modellen, Zeichnungen oder anderen Vorgaben des Käufers herstellt, übernimmt der Käufer die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung und den Verkauf dieser Ware Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Alle Schäden, die der Firma SBM Schul- und Büromöbel durch die Geltendmachung solcher Schutzrechte entstehen sind ihr vom Käufer zu erstatten.

§ 12 Haftung aus Delikt

Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlung von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Firma SBM Schul- und Büromöbel.

§ 13 Rechtswahl; Erfüllungsort und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der BRD. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und dem Gesetz über internationales Privatrecht ist ausgeschlossen; 77855 Achern ist Erfüllungsort für alle zwischen den Parteien bestehenden Ansprüchen; soweit dies zulässig ist, erklären sich beide Parteien mit der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstandes Achern einverstanden. Ist der Käufer nicht Kaufmann im Sinne des HGB, so gilt 77855 Achern als Gerichtsstand für das gesetzliche Mahnverfahren.

Die Firma SBM Schul- und Büromöbel hat das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein, sondern nur die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden.



SBM Schul- und Büromöbel, 77880 Sasbach
Stand: 01.01.2017



SBM Garantiebestimmungen (Stand 01.01.2017)

Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Herstellergarantie. Diese Garantie tritt nur in Kraft, sofern die Firma SBM Schul- und Büromöbel schriftlich diese Herstellergarantie bestätigt.

Die Firma SBM Schul-und Büromöbel gewährt auf bestimmte Produkte eine Hersteller- Garantie auf Material- oder Herstellungsfehler. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma SBM Schul- und Büromöbel bleiben hiervon unberührt.

Die Firma SBM Schul- und Büromöbel garantiert gegenüber dem Erstkäufer, dass die Ware frei von Material- und Produktionsfehlern ist. Dieser Garantieanspruch ist weder veräußerbar noch übertragbar an Dritte. Beginn der Garantiezeit ist das Datum der Zustellung der Ware; Ende das auf dem Vertrag vereinbarte Datum bzw. die Angaben des Herstellers. Der Erstkäufer muss im Falle eines Garantieanspruches den Anspruch im geltenden Garantiezeitraum bei der Firma SBM Schul- und Büromöbel schriftlich einreichen, mündliche Garantiemeldungen werden nicht berücksichtigt. Der Garantiesteller hat der Firma SBM Schul- und Büromöbel auf deren Verlangen hin Fotos und Dokumentationen des Garantiefalles betreffenden Gegenstandes vorzulegen. Der Besteller ist verpflichtet, der Firma SBM Schul- und Büromöbel die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten, und zwar nach Wahl von der Firma SBM Schul- und Büromöbel entweder beim Kunden oder bei der Firma SBM Schul- und Büromöbel. Verweigert der Kunde die Überprüfung, wird die von der Firma SBM Schul- und Büromöbel gewährte Garantie hinfällig. Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Fehler, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Dies sind insbesondere Schäden die durch äußeren Einfluss, durch falschen Gebrauch und mutwilligen Missbrauch, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Nichtbeachtung der Gebrauchs-, Montage-, und/oder Pflegeanleitung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung oder andere Schäden, die nicht durch Fehler im Material oder der Herstellung entstanden sind. Im Falle von Mängeln der Waren ist die Firma SBM Schul- und Büromöbel nach ihrer Wahl zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Garantie auf Nachbesserungen und ausgetauschte Produkte erstreckt sich nur auf den, ab dem Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufes bestehenden Garantieanspruch. Für alle Garantieansprüche ist die Originalrechnung des Kaufes notwendig.

Wenn nach Prüfung des Schadens festgestellt wird, dass dieser nicht unter die Garantie fällt, jedoch behebbar ist, wird die Firma SBM Schul- und Büromöbel ein Angebot zur Behebung machen und nach Bestätigung die Reparatur gegen Rechnung durchführen.

Wenn nach Prüfung des Schadens festgestellt wird, dass dieser nicht unter die Garantie fällt und nicht behebbar ist, wird die Firma SBM Schul- und Büromöbel das Produkt zurücksenden. Die Kosten hierfür werden dem Einsendenden berechnet.